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Photovoltaikberatung B2B

Verpassen Sie keine aktuellen Entwicklungen in der Solarbranche – bleiben Sie stets informiert.

 

§51 EEG-Entwicklung

  • Im EEG2017: PV-Anlage>500 kWp -> keine Marktprämie bei mindestens 6 Stunden Strompreise negativ (unabhängig vom Produktionsjahr)
  • Im EEG2021: PV-Anlage>500 kWp -> keine Marktprämie bei mindestens 4 Stunden Strompreise negativ (unabhängig vom Produktionsjahr)
  • Im EEG2023: PV-Anlage>400 kWp -> keine Marktprämie bei mindestens 4 Stunden (im Jahr 2023), mindestens 3 Stunden (im Jahr 2024 und 2025), mindestens 2 Stunden (im Jahr 2026) und mindestens 1 Stunde (ab 2027) Strompreise negativ
  • Ab EEG2025 (wahrscheinliches Scenario):  PV-Anlage>100 kWp ->  keine Marktprämie bei mindestens 1 Stunde Strompreise negativ (unabhängig vom Produktionsjahr)


Alarmstufe Rot für die PV-Branche: Wiederholt sich das Fiasko von 2012/2013?

Im nebenstehende Graphen sehen Sie die drastischen Folgen des §51 EEG am realen Beispiel unserer 750 kWp PV-Anlage. Diese Auswirkungen sind alarmierend, und ab dem 01.01.2025 werden voraussichtlich bereits PV-Anlagen ab 100 kWp massiv betroffen sein.

  • Bezahlte Energie: 4.229,80 kWh
  • Unbezahlte Energie: 13.151,31 kWh
  • Realisierter Umsatz: 283,40 Euro
  • Erwarteter Umsatz: 1.164,53 Euro
  • Realer Umsatzverlust durch §51 EEG (21.08.2024 - 25.08.2024): 76 %



Diese Zahlen verdeutlichen die erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen, die dieser Paragraph mit sich bringt. Wir sind der Meinung, dass §51 EEG in seiner aktuellen Form die finanzielle Stabilität vieler Unternehmen in der PV-Branche gefährden könnte, wenn keine Anpassungen vorgenommen werden.

Bitte teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Geschäftspartnern und Kollegen, um das Bewusstsein für diese potenziellen Risiken zu schärfen. Gemeinsam können wir hoffentlich dazu beitragen, notwendige Änderungen zu bewirken.

In den kommenden Wochen werden wir unsere Prognosen der Umsatzrückgänge für die nächsten Jahre veröffentlichen.

 

Seminar zur Agri-PV – Jetzt als Wiederholung verfügbar!

Vor kurzem haben wir ein kostenloses Seminar zum Thema Agri-PV veranstaltet, das auf großes Interesse gestoßen ist. Für alle, die es verpasst haben oder die Inhalte noch einmal vertiefen möchten, bieten wir Ihnen eine Aufzeichnung an.


In diesem Seminar erhalten Sie wertvolle Einblicke in die Integration von Photovoltaik in landwirtschaftliche Betriebe. Erfahren Sie mehr über die Chancen, Herausforderungen und Best Practices der Agri-PV-Technologie und wie sie zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen kann.

Aufzeichnung ansehen

 

Wichtige Änderungen ab dem 01.01.25

Wenn Sie ein Photovoltaik-Projekt mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 400 kWp haben, ist jetzt schnelles Handeln gefragt. Wir raten dringend dazu, Ihre PV-Anlage vor dem 31. Dezember 2024 in Betrieb zu nehmen. 

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die die EEG-Vergütung/Marktprämie betreffen. Insbesondere wird keine Vergütung in den Stunden gewährt, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (§51 EEG 2023: https://www.buzer.de/51_EEG_2023.htm). Diese Änderung könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben: Über die gesamte Laufzeit des EEG (20 Jahre) erwarten wir derzeit einen durchschnittlichen Ertragsverlust von etwa 27%. Für größere Anlagen, die bereits über 400 kWp hinausgehen, gelten diese Regelungen schon. Beachten Sie, dass die derzeitige Grenze von 400 kWp zum 1. Januar 2025 voraussichtlich auf 100 kWp gesenkt wird. 

Was die Gesetzesänderung konkret in Zahlen bedeutet, werden wir in nächster Zeit veröffentlichen.


Absenkung der Direktvermarktungsgrenze

Der Gesetzgeber plant eine stufenweise Absenkung der Direktvermarktungsgrenze von 100 kWp auf 25 kWp ab dem 01.01.2025. Bei Fixkosten der Direktvermarktung mit dazugehöriger RLM-Messung von 2000-3000 Euro wird voraussichtlich das Segment von 25-100 kWp zum Stillstand kommen. Wir wollen hiergegen und gegen andere Maßnahmen vorgehen, die den Ausbau der Erneuerbare Energien mehr schaden als helfen.

Verabschiedung des Solarpaket 1

Mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 haben sich die Vergütungen für die Einspeisung von Solarstrom um bis zu 1,5 Cent/kWh geändert (bedingt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission). Hier können Sie die aktuellen Einspeisevergütungen für Ihre Photovoltaikanlage berechnen:

Zum Einspeiserechner

Marktwert-Solar: Finanzielle Nachteile

Die Abrechnung des erzeugten Stroms über den Marktwert-Solar stellt sich fast immer als finanziell nachteilig heraus. Wir möchten Ihnen nicht nur die Gründe hierfür aufzeigen, sondern auch einen praktikablen Lösungsweg vorschlagen.

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Vielen Dank für Ihr Interesse.